HAFTUNGSERKLÄRUNG: Mit Abgabe der Nennung erklären die Fahrer die Bedingungen der Ausschreibung samt Reglement und aller noch zu erlassenden Durchführungsbestimmungen zu kennen und diese zu akzeptieren. Die Fahrer verpflichten sich während der gesamten Veranstaltung die Bestimmungen der StVO einzuhalten und erklären hiermit unwiderruflich für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch sie und durch das von ihnen bewegte Fahrzeug verursacht werden, die zivil- und strafrechtliche Haftung zu übernehmen. Im Besonderen ist die Fahrgeschwindigkeit stets so zu wählen, dass kein Gefährdungspotential entstehen kann. Weiters wird zur Kenntnis genommen, dass der Veranstalter sowie alle mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden Behörden, Organisationen und Einzelpersonen jegliche Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die aus der Teilnahme entstehen, ablehnen. Sollte aufgrund eines durch den Teilnehmer oder sein Fahrzeug verursachten Schadens von dritten Personen gegenüber dem Veranstalter Schadensansprüche gestellt werden, so sind der Veranstalter oder/und weitere Parteien durch den Verursacher schad- und klaglos zu halten. Die Fahrer bestätigen, dass sie sich versichert haben, dass das Fahrzeug der Straßenverkehrsordnung (StVO) entspricht. Die Fahrer bestätigen weiters, dass sie im Besitz eines in Österreich gültigen Führerscheines sind und zum Lenken des Fahrzeugs berechtigt sind.
ALLGEMEINE INFORMATION: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Nennungen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Weiters behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen. Im Falle einer Absage wird das Nenngeld komplett rückerstattet. Im Falle einer Verschiebung werden 30 % des Nenngeldes einbehalten, wenn der Teilnehmer zum neuen Termin nicht startet. Ansonsten ist das Nenngeld gleich Reuegeld. Mit der Bezahlung des Nenngeldes sind sie für ein Jahr förderndes Mitglied des Automobilclub Classic-Cars and more.
Weiters wird zur Kenntnis genommen, dass während der Veranstaltung produzierte Foto-, Film- und Videoaufnahmen für PR-Zwecke verwendet werden können und daraus keine wie immer gearteten Ansprüche entstehen, auch wenn diese Veröffentlichung in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen. Zur Anwendung kommen die, vor der jeweiligen Veranstaltung letztgültigen Fassungen der Ausschreibung und des Reglements - Veröffentlicht auf www.wachau-voralpen-classic.at
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